COVID-19 Besucherinformation

Aktuelle Besucherrichtlinien

Ab dem 1. März 2023 gelten auf Grundlage der Änderungen im Infektionsschutzgesetz folgende Regelungen für unsere Einrichtungen:

  • Die vorherige Anmeldung Ihres Besuches ist nicht mehr erforderlich
  • Die Testpflicht für Besuchende unserer Einrichtungen entfällt ab sofort
  • Die FFP2-Maskenpflicht für Besuchende in den Einrichtungen bleibt zunächst bis zum 7. April 2023 bestehen
  • Die Test- und Maskenpflichten für unsere Mitarbeiter entfällt ab dem 01. März 2023

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und danken für Ihre Unterstützung.