Aktuelle Besucherrichtlinien
Ab dem 1. März 2023 gelten auf Grundlage der Änderungen im Infektionsschutzgesetz folgende Regelungen für unsere Einrichtungen:
- Die vorherige Anmeldung Ihres Besuches ist nicht mehr erforderlich
- Die Testpflicht für Besuchende unserer Einrichtungen entfällt ab sofort
- Die FFP2-Maskenpflicht für Besuchende in den Einrichtungen bleibt zunächst bis zum 7. April 2023 bestehen
- Die Test- und Maskenpflichten für unsere Mitarbeiter entfällt ab dem 01. März 2023
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und danken für Ihre Unterstützung.